Sperrung wird voraussichtlich Ende April aufgehoben

Die Arbeiten im Bereich des Neubaus der Brücke in der Bahnhofstraße können voraussichtlich bis Ende Mai abgeschlossen werden – einen Monat später als bisher geplant. Unmittelbar nach Abschluss der Brückenbau-, Kanal-, Leitungs- und Straßenbauarbeiten sowie insbesondere der Abbrucharbeiten an der alten Brücke kann die Sperrung der Bahnhofstraße aufgehoben und die neue Brücke in Betrieb genommen werden.

Bedingt durch die Witterungsverhältnisse und das erneut geänderte Abbruchkonzept für die alte Brücke hat sich die Baumaßnahme verzögert. Wie die Stadt Paderborn bereits im Januar mitteilte, wurde eine Änderung des Abbruchkonzeptes notwendig, da die Deutsche Bahn zwischenzeitlich die ursprünglich abgestimmten Sperrpausen für die Bahnstrecke unterhalb der Brücke noch einmal modifizieren musste. Hierdurch ändern sich auch die Möglichkeiten, im Bereich der Oberleitungen zu arbeiten. Eine Aufhebung der Sperrung der Bahnhofstraße – sowohl für den Fuß- und Radverkehr als auch für den automobilen Verkehr – während der sehr aufwendigen Abbrucharbeiten ist somit nicht mehr möglich. Änderungen ergeben sich nun zudem durch die für die Sperrpause geänderten Auflagen der Deutschen Bahn, die zum Beispiel Rangier- und Logistikfahren während der Sperrpause einschließen.

Nach der Freigabe der Bahnhofstraße steht mit dem Bau der Lärmschutzwand noch ein letzter Schritt bevor. Im Rahmen des Baus der Lärmschutzwand wird es zu verkehrlichen Einschränkungen auf und rund um das Brückenbauwerk kommen. Nach aktuellem Stand wird der Verkehr voraussichtlich in beide Richtungen möglich sein, wobei es zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Baustellenbereich kommen wird. Grund hierfür ist unter anderem das Gründungsverfahren, das beim Bau der Lämschutzwand zum Einsatz kommt.

Im Zeitraum zwischen der Verkehrsfreigabe auf der neuen Brücke und dem Beginn der Baumaßnahme Lärmschutzwand wird die Geschwindigkeit aus Lärmschutzgründen und zum Schutz der Anwohnerschaft reduziert. Mit Fertigstellung der Lärmschutzwand wird die gesamte Verkehrsanlage wieder mit 50 Km/h zu befahren sein.

Die Lärmschutzwand musste aufgrund einer Vergabebeschwerde getrennt von dem Brückenbauwerk und dem Straßen- und Kanalbau ausgeschrieben werden. Der hierdurch entstehende Mehraufwand für das Planungsbüro sowie personelle Engpässe führten dazu, dass die Lärmschutzwand erst jetzt europaweit ausgeschrieben werden konnte. Aus diesem Grund kann die Baumaßnahme erst nach Fertigstellung der übrigen Arbeiten erfolgen.

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